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Ist Ski fahren gefährlich?
Ein ganz klares: NEIN ! Laut einer Untersuchung ist das Verletzungsrisiko beim Ski fahren zwar 10 Mal höher, als beim Schwimmen ;-) ... und 4 Mal geringer, als beim Fußball und immer noch ungefährlicher als Radfahren ! Ihr seht also: Alles ist relativ. Trotzdem hier ein paar Informationen, wie jeder für sich selbst ein bischen mehr Sicherheit erreichen kann.

Hier steht, dass "trotz der verschiedenen Fahrweisen  ski fahrer zwar keine auffällige Zunahme der Personen-Kollisionen zu verzeichnen – sie machen nach wie vor rund 5 % aller Unfälle aus".
Interessant ist auch, dass "gute und ausgezeichnete Boarder" ein höheres Unfallrisiko haben, da sie ihr Können überschätzen !

HAUPT-RISOKOFAKTOREN sind:
- zu wenig Abstand (21 %)
- zu hohe Geschwindigkeit (19 %)
- Nichtbeherrschen des Geräts (17 %)
- Nichtbefolgen der Pistenregeln (11 %)

 

Die 10 FIS-Regeln der Boarder  mit Kommentaren
Original unter www.fis-ski.com
Das Boarden birgt wie alle Sportarten Risiken.
Die FIS-Regeln als Massstab für skisportgerechtes Verhalten des sorgfältigen und verantwortungsbewussten Boarders haben zum Ziel, Unfälle auf Skipisten zu vermeiden. Die FIS-Regeln gelten für alle Skifahrer. Jeder Ski fahrer ist verpflichtet, sie zu kennen und einzuhalten. Wer unter Verstoss gegen die Regeln einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich haftbar werden.

Regel 1 Rücksichtnahme auf die anderen Schneesportler
Jeder Schneesportler muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
Kommentar: Der Schneesportler ist nicht nur für sein fehlerhaftes Verhalten, sondern auch für die Folgen einer mangelhaften Ausrüstung verantwortlich. Dies gilt auch für Benutzer neu entwickelter Sportgeräte.

Regel 2 Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Schneesportler muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können, den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
Kommentar: Kollisionen sind häufig die Folge zu hoher Geschwindigkeit, unkontrollierter Fahrweise oder mangelnder Beobachtung. Ein Schneesportler muss im Bereich seiner Sichtmöglichkeiten anhalten oder ausweichen können. An unübersichtlichen oder stark befahrenen Stellen ist langsam zu fahren, insbesondere an Kanten, am Ende von Pisten und im Bereich von Liften und Seilbahnen.
 

Regel 3 Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Schneesportler muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
Kommentar: Das Boarden/Ski fahren ist ein Sport der freien Bewegung, wo jeder nach Belieben fahren kann, solange er die Regeln einhält, den Freiraum anderer achtet und sein eigenes Können und die jeweilige Situation berücksichtigt. Vorrang hat der vorausfahrende Skifahrer. Wer hinter einem anderen herfährt, muss genügend Abstand einhalten, um dem vorausfahrenden für alle seine Bewegungen genügend Raum zu lassen.
Kommentar: Dies ist eine sehr wichtige Regel für CARVER; es heisst "der von HINTEN kommende Schneesportler" und im Kommentar "den Freiraum anderer achten". Es heisst also NICHT "von oben" !!! Das bedeutet, dass auch der Carver, der "von der Seite" in die Spur (Freiraum / Fallinie ) des anderen hineinfährt und einen Unfall verursacht, SCHULD ist !

Regel 4 Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Schneesportler für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
Kommentar: Die Verpflichtung des überholenden Schneesportlers bleibt für den ganzen Überholvorgang bestehen, damit der überholte Schneesportler nicht in Schwierigkeiten gerät. Das gilt auch für das Vorbeifahren an einem stehenden Schneesportler.

Regel 5 Einfahren und Anfahren
Jeder Schneesportler, der in eine Abfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Kommentar: Die Erfahrung zeigt, dass das Einfahren in eine Piste und das Wiederanfahren gelegentlich zu Unfällen führen. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass der Schneesportler, der anfährt, sich harmonisch und ohne Gefahr für sich und andere in den allgemeinen Verkehrsfluss auf der Abfahrt einfügt. Befindet er sich dann – wenn auch langsam – in Fahrt, hat er gegenüber schnelleren und von hinten oder oben kommenden Schneesportler wieder den Vorrang nach Regel 3.

Regel 6 Anhalten
Jeder Schneesportler muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Schneesportler muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
Kommentar: Ausgenommen auf breiten Pisten soll der Schneesportler nur am Pistenrand halten und stehenbleiben. Engstellen und unübersichtliche Abschnitte sind ganz freizuhalten.

Regel 7 Aufstieg und Abstieg
Ein Schneesportler, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
Kommentar: Bewegungen gegen den allgemeinen Verkehrsfluss stellen für Schneesportler unerwartete Hindernisse dar. Fussspuren beschädigen die Piste und können dadurch Schneesportler gefährden.

Regel 8 Beachten der Zeichen
Jeder Schneesportler muss die Markierung und die Signalisation beachten.
Kommentar: Pisten werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad schwarz, rot, blau oder grün markiert. Der Schneesportler ist frei, eine seinen Wünschen entsprechende Piste zu wählen. Pisten werden mit Hinweis-, Gefahr- und Sperrtafeln gekennzeichnet. Ist eine Piste als gesperrt oder geschlossen bezeichnet, ist dies ebenso zwingend zu beachten wie der Hinweis auf Gefahren. Der Schneesportler soll sich bewusst sein, dass diese Vorkehren in seinem Interesse erfolgen.

Regel 9 Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Schneesportler zur Hilfeleistung verpflichtet.
Kommentar: Hilfeleistung ist, unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht, ein Gebot sportlicher Fairness. Das bedeutet Erste Hilfe, Alarmierung des Rettungsdienstes und Absichern der Unfallstelle. Die FIS erwartet, dass Unfallflucht ebenso geahndet wird wie im Strassenverkehr, und zwar auch in jenen Ländern, in denen ein solches Verhalten nicht schon ohnehin strafrechtlich verfolgt wird.

Regel 10 Ausweispflicht
Jeder Schneesportler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Kommentar: Der Zeugenbeweis ist für die zivil- und strafrechtliche Beurteilung eines Unfallgeschehens von grosser Bedeutung. Jeder verantwortungsbewusste Schneesportler muss daher seine staatsbürgerliche und moralische Pflicht erfüllen, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Auch Berichte des Rettungsdienstes und der Polizei sowie Fotos dienen zur Beurteilung der Haftungsfragen.

Diese "Regeln" stehen zwar in keinem Gesetzestext, sind aber von den europäischen Gerichten als allgemeinverbindlich anerkannt und werden zur Rechtsprechung herangezogen!

SICHERHEIT im freien Gelände / LAWINEN:
Wie kann man sich hier schützen? Eigentlich GAR NICHT !
Nicht gesichertes Gelände ist - wie der Name schon sagt - NICHT GESICHERT ... nicht, weil man sie nicht sichern will, sondern weil es sich hierbei um alpine Naturlandschaft handelt, die NICHT für den Wintersport freigegeben ist (außer es handelt sich um speziell markierte Routen). Ich möchte hier extra NICHT auf Lawinenkunde eingehen, um Laien nicht den Eindruck zu vermitteln, "mit ein bischen Schneeprofil gucken" kann man es trotzdem wagen. Deshalb: SICHER sind NUR GESICHERTE Pisten !
Auch wenn FREERIDEN (befahren nicht präparierter Hänge) von den Medien als COOL, TRENDY und als die neue FREIHEIT mit dem ultimativen KICK "vermarktet" wird, sollte das NICHT als Aufforderung verstanden werden, die gesicherten Psiten zu verlassen !!!