Das Boarden birgt wie alle Sportarten
Risiken.
Die FIS-Regeln als Massstab für skisportgerechtes Verhalten des
sorgfältigen und verantwortungsbewussten Boarders haben zum Ziel,
Unfälle auf Skipisten zu vermeiden. Die FIS-Regeln gelten für alle
Skifahrer. Jeder Ski fahrer ist verpflichtet, sie zu
kennen und einzuhalten. Wer unter Verstoss gegen die Regeln einen
Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich haftbar
werden.Regel 1 Rücksichtnahme auf die anderen
Schneesportler
Jeder Schneesportler muss sich so verhalten, dass er keinen anderen
gefährdet oder schädigt.
Kommentar: Der Schneesportler ist nicht
nur für sein fehlerhaftes Verhalten, sondern auch für die Folgen einer
mangelhaften Ausrüstung verantwortlich. Dies gilt auch für Benutzer neu
entwickelter Sportgeräte.
Regel 2 Beherrschung der Geschwindigkeit und der
Fahrweise
Jeder Schneesportler muss auf Sicht fahren. Er muss seine
Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können, den Gelände-, Schnee-
und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
Kommentar: Kollisionen sind häufig die
Folge zu hoher Geschwindigkeit, unkontrollierter Fahrweise oder
mangelnder Beobachtung. Ein Schneesportler muss im Bereich seiner
Sichtmöglichkeiten anhalten oder ausweichen können. An unübersichtlichen
oder stark befahrenen Stellen ist langsam zu fahren, insbesondere an
Kanten, am Ende von Pisten und im Bereich von Liften und Seilbahnen.
Regel 3 Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Schneesportler muss seine Fahrspur so
wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
Kommentar: Das Boarden/Ski fahren ist ein
Sport der freien Bewegung, wo jeder nach Belieben fahren kann, solange
er die Regeln einhält, den Freiraum anderer achtet und sein eigenes
Können und die jeweilige Situation berücksichtigt. Vorrang hat der
vorausfahrende Skifahrer. Wer hinter einem anderen herfährt, muss
genügend Abstand einhalten, um dem vorausfahrenden für alle seine
Bewegungen genügend Raum zu lassen.
Kommentar: Dies ist eine sehr
wichtige Regel für CARVER; es heisst "der von HINTEN kommende Schneesportler"
und im Kommentar "den Freiraum anderer achten". Es heisst also NICHT
"von oben" !!! Das bedeutet, dass auch der Carver, der "von der Seite"
in die Spur (Freiraum / Fallinie ) des anderen hineinfährt und einen
Unfall verursacht, SCHULD ist !
Regel 4 Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links,
aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Schneesportler
für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
Kommentar: Die Verpflichtung des
überholenden Schneesportlers bleibt für den ganzen Überholvorgang
bestehen, damit der überholte Schneesportler nicht in Schwierigkeiten
gerät. Das gilt auch für das Vorbeifahren an einem stehenden Schneesportler.
Regel 5 Einfahren und Anfahren
Jeder Schneesportler, der in eine Abfahrt einfahren oder nach
einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten
vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Kommentar: Die Erfahrung zeigt, dass das
Einfahren in eine Piste und das Wiederanfahren gelegentlich zu Unfällen
führen. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass der Schneesportler,
der anfährt, sich harmonisch und ohne Gefahr für sich und andere in den
allgemeinen Verkehrsfluss auf der Abfahrt einfügt. Befindet er sich dann
– wenn auch langsam – in Fahrt, hat er gegenüber schnelleren und von
hinten oder oben kommenden Schneesportler wieder den Vorrang nach
Regel 3.
Regel 6 Anhalten
Jeder Schneesportler muss es vermeiden, sich ohne Not an engen
oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter
Schneesportler muss eine solche Stelle so schnell wie möglich
freimachen.
Kommentar: Ausgenommen auf breiten Pisten
soll der Schneesportler nur am Pistenrand halten und stehenbleiben.
Engstellen und unübersichtliche Abschnitte sind ganz freizuhalten.
Regel 7 Aufstieg und Abstieg
Ein Schneesportler, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss
den Rand der Abfahrt benutzen.
Kommentar: Bewegungen gegen den
allgemeinen Verkehrsfluss stellen für Schneesportler unerwartete
Hindernisse dar. Fussspuren beschädigen die Piste und können dadurch
Schneesportler gefährden.
Regel 8 Beachten der Zeichen
Jeder Schneesportler muss die Markierung und die Signalisation
beachten.
Kommentar: Pisten werden nach ihrem
Schwierigkeitsgrad schwarz, rot, blau oder grün markiert. Der Schneesportler
ist frei, eine seinen Wünschen entsprechende Piste zu wählen. Pisten
werden mit Hinweis-, Gefahr- und Sperrtafeln gekennzeichnet. Ist eine
Piste als gesperrt oder geschlossen bezeichnet, ist dies ebenso zwingend
zu beachten wie der Hinweis auf Gefahren. Der Schneesportler soll
sich bewusst sein, dass diese Vorkehren in seinem Interesse erfolgen.
Regel 9 Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Schneesportler zur Hilfeleistung
verpflichtet.
Kommentar: Hilfeleistung ist, unabhängig
von einer gesetzlichen Pflicht, ein Gebot sportlicher Fairness. Das
bedeutet Erste Hilfe, Alarmierung des Rettungsdienstes und Absichern der
Unfallstelle. Die FIS erwartet, dass Unfallflucht ebenso geahndet wird
wie im Strassenverkehr, und zwar auch in jenen Ländern, in denen ein
solches Verhalten nicht schon ohnehin strafrechtlich verfolgt wird.
Regel 10 Ausweispflicht
Jeder Schneesportler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob
verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine
Personalien angeben.
Kommentar: Der Zeugenbeweis ist für die
zivil- und strafrechtliche Beurteilung eines Unfallgeschehens von
grosser Bedeutung. Jeder verantwortungsbewusste Schneesportler muss
daher seine staatsbürgerliche und moralische Pflicht erfüllen, sich als
Zeuge zur Verfügung zu stellen. Auch Berichte des Rettungsdienstes und
der Polizei sowie Fotos dienen zur Beurteilung der Haftungsfragen. |